CDU Gemeindeverband Bickenbach

AGENDA FÜR BICKENBACH

Die Kommunalwahl am 15. März 2026 hat die SPD Bickenbach mit 38,7 % der Stimmen und 10 Mandaten in der Gemeindevertretung zur größten Fraktion, die CDU Bickenbach mit 33,1 % der Stimmen und 8 Mandaten zur zweitgrößten Fraktion gemacht. Beide Parteien haben dabei im Vergleich zur letzten Kommunalwahl im Jahr 2021 signifikant an Stimmen und jeweils ein Mandat dazugewonnen. Dieses Wahlergebnis fassen beide Parteien als Auftrag der Wählerinnen und Wähler auf, verstärkt zusammenzuarbeiten und die Gemeinde federführend zur gestalten.

Mit der vorliegenden „Agenda für Bickenbach“ möchten die Parteien der SPD Bickenbach und der CDU Bickenbach daher inhaltliche Verantwortung für die Zukunft der Gemeinde Bickenbach übernehmen. Die unterzeichnete Agenda legt bestimmte Themen fest, die beiden Parteien in der Wahlperiode 2026 bis 2031 gemeinsam angehen und gemeinsame Beschlussvorlagen in die Gemeindevertretung einbringen werden. Alle weiteren Vorhaben und Anträge werden außerhalb dieser Agenda besprochen und abgestimmt. Ziel der inhaltlichen Vereinbarung ist ein engeres Zusammenrücken aller Fraktionen der Gemeindevertretung sowie des Bürgermeisters vor dem Hintergrund der auf die Gemeinde zukommenden Herausforderungen.

Die Fraktionen wünschen eine künftige Zusammenarbeit in der Bickenbacher Gemeindevertretung auf Augenhöhe, die von gegenseitigem Respekt bei gleichzeitiger unterschiedlicher Programmatik geprägt ist. Beschlüsse, die außerhalb einer SPD-CDU-Zusammenarbeit mit einer anderen Mehrheit beschlossen werden, stellen keinen Nachteil dar, sondern werden als Chance für Bickenbach verstanden.

Leitgedanke dabei ist: Die besten Ideen für Bickenbach umzusetzen.

 

Inhaltliche Vereinbarungen

Kita-Gebühren U3 – Familien gezielt entlasten

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein privates Problem, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Gemeinde, Gesellschaft und Wirtschaft. Die unterzeichnenden Fraktionen möchten hier gemeinsam für eine gezielte Entlastung sorgen: Familien, für die ein Krippenplatz bisher nicht erschwinglich war, soll die Nutzung finanziell erleichtert werden. Dies soll nicht durch pauschale Vergünstigungen, sondern durch ein gezieltes Förderpaket erfolgen, das Arbeitgeber einbindet und steuerliche Spielräume des Bundesrechts nutzt. Die Umsetzung ist ab Anfang 2027 vorgesehen. Damit soll gleichzeitig ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Eine Einkommensobergrenze soll sicherstellen, dass die gemeindliche Förderung denen zugutekommt, die sie wirklich benötigen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass durch diese – für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gedachte – Förderung nicht andere Unterstützungssysteme (insb. Jugendamt des Landkreises) auf Kosten der Gemeinde entlastet werden. Das ist soziale Gerechtigkeit und kommunale Wirtschaftspolitik in einem. Zugleich sollen die Regelsätze der Betreuungsgebühren über drei Jahre konstant gehalten werden.

Anfang 2029 soll evaluiert werden, ob dieses Förderpaket die gewünschten Entlastungen erbracht hat, so dass bei Bedarf ergänzende Förderungen umgesetzt werden können. Zum gleichen Zeitpunkt soll auch eine Evaluation der 2025 beschlossenen Schließzeiten erfolgen.

 

Ehrenamtlicher Wirtschaftsförderer im Gemeindevorstand

Bickenbach will wachsen, nicht um jeden Preis, aber mit klarem Ziel und offenem Ohr für Unternehmen, die sich hier ansiedeln, investieren oder bleiben wollen. Mit einem „Ehrenamtlichen Wirtschaftsförderer“ im Gemeindevorstand schaffen wir zusätzlich eine verlässliche und nach außen sichtbare Anlaufstelle, die auf Augenhöhe mit der Wirtschaft spricht, mit dem Bürgermeister kooperiert und ihn in seiner Arbeit unterstützt. Die Hessische Gemeindeordnung gibt uns dafür genau das richtige Instrument: einen ehrenamtlicher Beigeordneten mit eigenem Aufgabenbereich – beauftragt vom Bürgermeister. So bleibt die Handlungshoheit dort, wo sie hingehört – bei der gewählten Verwaltungsspitze der Gemeinde. Ziel ist es durch gute Ansiedlungen gute Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen, die Gewerbesteuereinnahmen langfristig zu steigern und sämtliche verfügbare Flächen auch innerorts attraktiv zu entwickeln.

 

Schaffung einer Gemeindepflegerin/eines Gemeindepflegers

Eine gute medizinische und pflegerische Versorgung ist ein wesentlicher Bestandteil von Lebensqualität. Bickenbach soll auch in Zukunft ein Ort sein, in dem sich insbesondere ältere Menschen sowie Familien mit Pflegebedarf gut unterstützt und aufgehoben fühlen. Mit der Etablierung einer Gemeindepflegerin bzw. eines Gemeindepflegers schaffen wir eine verlässliche und sichtbare Anlaufstelle, die Menschen in herausfordernden Lebenssituationen begleitet und unterstützt. Sie stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, leisten psychosoziale Begleitung, koordinieren notwendige Maßnahmen und führen entlastende Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen.

Hierfür werden wir uns bis 2027 um eine Teilnahme am entsprechenden Landesprogramm bewerben.

 

Mehr Mitbestimmung unserer Seniorinnen und Senioren

Bickenbach möchte den Bedürfnissen der älteren Generation gezielt und zeitgemäß aufgreifen. Ziel ist die Entwicklung eines modernen gemeindlichen Seniorenkonzepts, das praxisnah gestaltet ist und die Lebensrealität älterer Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Neben dem Ausbau und der Ergänzung der bewährten Angebote der Seniorenarbeit – wie Seniorenausflügen oder Seniorennachmittagen – soll insbesondere die aktive Mitbestimmung gestärkt werden. Hierzu wird noch im Jahr 2026 (nach der Sommerpause) ein offenes Senioren-Forum eingerichtet, zu dem der Gemeindevorstand einlädt. Die Sitzungen sind öffentlich, sodass sich alle interessierten Seniorinnen und Senioren überparteilich einbringen können. Das Senioren-Forum erhält eine feste Ansprechperson aus der Verwaltung (oder dem Gemeindevorstand) und dient als Plattform, um Themen rund um das Älterwerden in Bickenbach zu beraten, weiterzuentwickeln und in die gemeindlichen Gremien einzubringen.

Das Seniorenkonzept soll im Jahr 2027 im Senioren-Forum entwickelt werden. Zudem wählt das Senioren-Forum zwei feste Sprecherinnen oder Sprecher, die regelmäßig im zuständigen Ausschuss (HFS) unter dem Tagesordnungspunkt „Seniorenförderung“ berichten und Anliegen sowie Vorschläge einbringen.

Im Jahr 2029 werden wir dieses Konzept ergebnisoffen evaluieren und auf Wunsch das Senioren-Forum zu einem fest institutionalisierten Seniorenbeirat ausbauen.

 

Feste feiern & Ehrenamt entlasten

Steigende Sicherheitsanforderungen dürfen ehrenamtliches Engagement nicht ausbremsen. Deshalb wird beginnend ab dem Haushaltsjahr 2027 ein Fördertopf „Feste & Sicherheit“ eingerichtet. Bickenbacher Vereine können daraus Zuschüsse von bis zu 1.000 € pro Jahr erhalten, beispielsweise für Brandschutzmaßnahmen, Ordner oder Sicherheitsdienste. So stellen wir sicher, dass Veranstaltungen weiterhin möglich bleiben, ohne die Vereine finanziell zu überfordern.

Die regelmäßige gemeindliche Vereinsförderung bleibt für die Bickenbacher Vereine verlässlich auf dem bisherigen Niveau erhalten, insbesondere die kostenfreie Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten.

 

Straßensanierungskonzept

In den vergangenen Jahren ist bei den gemeindlichen Straßen ein erheblicher Sanierungsbedarf entstanden. Dieser soll systematisch abgebaut werden – mit einer transparenten, bedarfsgerechten Priorisierung der Maßnahmen. Nach der Umsetzung der bereits beschlossenen Sanierung der Karl-Marx-Straße wird auf Grundlage des beschlossenen Straßensanierungskonzeptes bis Ende 2027 eine priorisierte Projektliste erstellt. Ziel ist es, mit den identifizierten und priorisierten Maßnahmen im Jahr 2028 einen Anliegerdialog zu starten, der insbesondere bei Neugestaltungen im Zuge grundständiger Sanierungen künftig verpflichtend ist.

Die priorisierte Liste ist fortan verwaltungsseitig jährlich zu aktualisieren hinsichtlich der Dringlichkeit und zu erwartenden Kosten, damit für das folgende Haushaltsjahr valide Daten als Entscheidungsgrundlage bestehen.

Die Fraktionen von SPD und CDU werden die künftigen Haushalte in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung so aufstellen, dass die notwendigen Mittel für die priorisierten Maßnahmen bereitstehen.

 

Grillhütte mit Calisthenics-Anlage als Begegnungsstätte für ganz Bickenbach, Rathauskeller

Die Standortprüfung einer Grillhütte mit Begegnungsstätte für alle Generationen ist bereits Beschlusslage. Die unterzeichnenden Fraktionen werden dieses Projekt gemeinsam mit dem Bürgermeister vorantreiben. Bis Frühjahr 2027 soll mit dem Aufstellungsbeschluss des notwendigen Bebauungsplans das planungsrechtlichen Verfahren gestartet werden. Nach Abschluss sollen unmittelbar die notwendigen Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgen, sodass spätestens ab Frühjahr 2029 dort Veranstaltungen stattfinden können.

An der Begegnungsstätte ist zudem eine Calisthenics-Anlage für Jung und Alt zum Outdoor-Fitnesstraining vorzusehen.

Der seit Jahrzehnten ungenutzte Rathauskeller soll als innerörtlicher Begegnungsraum erschlossen werden. Hierfür sollen geeignete Partner aus der Wirtschaft oder dem Vereinswesen eingebunden werden.

 

Personal

Gemeindevertretung

Die CDU stellt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Gemeindevertretung, die SPD den 1. Stv. Vorsitzenden oder die 1. stv. Vorsitzende

Die Zahl der Mitglieder in jedem Ausschuss wird auf 10 festgesetzt. Davon stellt gemäß Benennungsverfahren die SPD 4 Mitglieder, die CDU 3 Mitglieder, Komm,A 2 Mitglieder und die FDP 1 Mitglied.

Die SPD stellt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss (PLU), die CDU den 1. stv. Vorsitz. Den weiteren stv. Vorsitz soll Komm,A / die FDP stellen.

Die CDU stellt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss (HFS), die SPD den 1. stv. Vorsitz. Den weiteren stv. Vorsitz soll Komm,A / die FDP stellen.

Weitere Ausschüsse werden bei Bedarf im Einvernehmen der beiden Fraktionen eingerichtet.

 

Gemeindevorstand

Die Zahl der Beigeordneten wird auf 9 festgelegt. Für die Wahl der Beigeordneten soll eine gemeinsame Liste aller in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen aufgestellt werden, deren Reihenfolge gemäß Sainte-Laguë-Höchstzahlverfahren festgelegt wird (SPD-CDU-Komm,A-SPD-CDU-FDP-SPD-Komm,A-CDU-…).

Die SPD stellt den Ersten Beigeordneten oder die Erste Beigeordnete.

Ein Beigeordneter oder eine Beigeordnete der CDU wird als „Ehrenamtlicher Wirtschaftsförderer“ vom Bürgermeister beauftragt.

Für die Mitgliedschaften in den Zweckverbandsversammlungen und -vorstände vereinbaren die Parteien in enger Abstimmung mit den anderen Fraktionen eine Nebenabrede. Das Vorschlagsrecht soll sich auch hier am Sainte-Laguë-Höchstzahlverfahren orientieren.

 

Zusammenarbeit

Die unterzeichnenden Fraktionen streben eine strukturierte Zusammenarbeit zur Umsetzung der „Agenda für Bickenbach“ an. Hierfür soll regelmäßig eine sogenannte Agenda-Runde (je Partei fünf Personen, darunter der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden) stattfinden. Darüber hinaus stimmen sich die Unterzeichner der Agenda in weiteren Runden eng mit dem Bürgermeister ab.

Im Vorfeld künftiger Haushaltsberatungen wird es jährlich eine gemeinsame Haushaltsklausurtagung der beiden Fraktionen gemeinsam mit dem Bürgermeister geben. In dieser sollen die Eckpunkte des Haushaltes vorgestellt und Änderungen bzw. Ergänzungen vereinbart werden. Es wird angestrebt, dieses Format ab dem Haushaltsjahr 2028 auf alle Fraktionen der Gemeindevertretung auszudehnen.

Es wird angestrebt, auch zu den Themen der Gemeindevertretung (und des Gemeindevorstandes), die nicht Teil dieser Vereinbarung sind, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Für alle inhaltlichen Fragen außerhalb der o. g. Vereinbarungen gilt: Sollten die Fraktionen zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen, sind weiterhin auch andere Mehrheiten möglich.

 

Bickenbach, 15. April 2026

Herr Frau
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